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   OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1998 - 2 L 41/98   

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https://dejure.org/1998,13481
OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1998 - 2 L 41/98 (https://dejure.org/1998,13481)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.11.1998 - 2 L 41/98 (https://dejure.org/1998,13481)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. November 1998 - 2 L 41/98 (https://dejure.org/1998,13481)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1998 - 2 L 41/98
    Nach erfolglosem Vorverfahren hat das Verwaltungsgericht die Klage mit - dem Kläger am 12. Dezember 1997 zugestelltem - Urteil vom 24. November 1997 (NordÖR 1998, 264) abgewiesen.
  • VG Schleswig, 24.11.1997 - 4 A 288/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1998 - 2 L 41/98
    Im Klageverfahren - 4 A 288/97 - hat sich der Kläger gegen zwei rettungsdienstliche Gebührenbescheide der Beklagten aus Anlaß des von ihm nicht beauftragten Ausrückens ihrer Feuerwehr gewandt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1983 - 2 A 2212/82
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1998 - 2 L 41/98
    Denn gerade die Unfähigkeit zu einer Willensäußerung - z.B. bei Bewußtlosen - ist ein Hinweis auf die Hilflosigkeit einer Person, die im Hinblick auf die - oben bereits aufgezeigten - Aufgaben des Rettungsdienstes seine Leistungserbringung erfordert (vgl. auch OVG NW, Urt. v. 21.06.1983 - 2 A 2212/82 -, KStZ 1984, 12, 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97

    Benutzungsgebühren für Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst; Körperschaft des

    Diese Definition verdeutlicht, wie die Gesetzesmaterialien bestätigen (LT-Drs. 12/1466, S. 24), daß die öffentliche Einrichtung Rettungsdienst nicht die bloße Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport in der Weise, wie sie in § 1 RDG beschrieben wird, darstellt, sondern vielmehr das Versorgungssystem als Ganzes umfaßt (vgl. Beschl. d. Senats v. 04.11.1998 - 2 L 41/98 -).
  • VG Oldenburg, 16.02.2011 - 11 A 1119/10

    Feuerwehrkosten bei Bergung einer vermeintlichen Leiche

    Selbst wenn man - analog zu einer entsprechenden Auffassung im Rettungsdienstrecht (vgl. OVG Schleswig, LKV 1999, 513; VG Bremen, Urt. v. 26.2.2002 - 2 K 820/01 - juris) - in Fällen, in denen der Betroffene sich nicht äußern kann, für eine willentliche Inanspruchnahme ausreichen ließe, dass die Leistung der Feuerwehr nach vernünftiger Einschätzung bei einer ex-ante-Betrachtung im Interesse des Betroffenen geboten war und keine Anhaltspunkte bestanden, dass er sie nicht wünscht, führt dies hier zu keinem anderen Ergebnis.
  • VG Minden, 01.02.2012 - 3 K 1934/11

    Bemessung der Höhe einer Notarztgebühr i.R.e. Krankentransportes; Maßgeblichkeit

    1991, 200; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.11.1998 - 2 L 41/98 -, Juris, Rn. 6.

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.11.1998 - 2 L 41/98 -, Juris, Rn. 6.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - 9 E 304/21

    Prozesskostenhilfe für ein Verfahren wegen erhobener Gebühren für einen Einsatz

    vgl. hierzu: Brüning, in: Driehaus, Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, Loseblatt, Stand: März 2021, § 6 KAG NRW Rn. 487c unter Verweis auf: VG Schleswig, Urteil vom 24. November 1997 - 4 A 288/97 -, NordÖR 1998, 264 = juris; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 4. November 1998 - 2 L 41/98 -, LKV 1999, 513 = juris Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 21. Juni 1983 - 2 A 2212/82 -, KStZ 1984, 12.
  • VG Braunschweig, 23.05.2006 - 1 B 116/06

    Notruf durch Dritte: Wer trägt die Kosten des Rettungseinsatzes?

    Deshalb ist für die Frage, ab welchem Zeitpunkt von einer leistungsbedingten Inanspruchnahme des Rettungsdienstes auszugehen ist, auf den Zeitpunkt des Ausrückens des Rettungsfahrzeugs abzustellen (OVG Schleswig,. Beschl. vom 04.11.1998 - 2 L 41/98 -, LKV 1999, 513).
  • VG Köln, 28.01.2022 - 22 K 3079/21
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 14. Juni 2021 - 9 E 304/21 -, juris, Rn. 6 ff. m. w. N., sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. November 1998 - 2 L 41/98 -, juris, Rn. 9.
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